Kapital

Kapital
I. Volkswirtschaftstheorie:1. Produktionsfaktor neben  Arbeit und  Boden. Unter K. wird in diesem Zusammenhang der Bestand an Produktionsausrüstung verstanden, der zur Güter- und Dienstleistungsproduktion eingesetzt werden kann (Kapitalstock).
– (2.) Geld für Investitionszwecke: Es spielt dabei keine Rolle, aus welchen Quellen – Sparen, Unternehmergewinn, Krediten – das K. zur Verfügung gestellt wird. Kurzfristig ist für die Bildung von Produktionsausrüstung (Realkapital) nur die Finanzierung, nicht aber ein vorausgehendes Sparen notwendig ( Nettoinvestitionen). Im Gleichgewicht einer geschlossenen Volkswirtschaft müssen allerdings geplante Realkapitalbildung (Investition) und Sparen übereinstimmen.
- K. als Kategorie der Außenwirtschaftslehre:  Internationale Kapitalbewegungen,  Zahlungsbilanz.
- Vgl. auch  Humankapital.
II. Betriebswirtschaftslehre:1. Die auf der Passivseite der  Bilanz einzelner Unternehmungen ausgewiesenen Ansprüche an das Vermögen (einschließlich Abgrenzungsposten).
- Es wird unterschieden: a) Nach Dauer und Gewinnanspruch: (1) Eigenkapital: Grundsätzlich unbefristet, mit Gewinnbeteiligung nur im Fall eines vom Unternehmen erzielten  Reingewinns. (2) Fremdkapital: Lang-, mittel- oder kurzfristiger Kredit i.d.R. mit festem Anspruch auf Verzinsung, auch im Fall eines ausgewiesenen Verlustes, ggf. mit darüber hinausreichendem Gewinnanspruch.
- b) Nach der betriebswirtschaftlichen Funktion des K. im Unternehmen: (1) Betriebsnotwendiges Kapital, (2) Ergänzungskapital, also für den eigentlichen Betriebszweck nicht notwendiges K.
- 2. Ausweis des K. in der Bilanz (Passiv-Seite): a) Eigenkapital, abhängig von der Unternehmungsform: (1) Bei Einzelunternehmungen und Personengesellschaften in den  Kapitalkonten (diese verändern sich je nach Zugang oder Abgang bei Entnahmen, Einlagen, Gewinnen und Verlusten). Bei Unterbilanz erscheint ein negatives K.-Konto (Unterbilanzkonto) auf der Aktivseite. (2) Bei Kapitalgesellschaften auf den Konten:  Gezeichnetes Kapital, (Grund-K. bzw. Stamm-K.) sowie zusätzlich auf den Konten:  Rücklagen,  Gewinnvortrag und  Jahresüberschuss. K.-Verluste dürfen das gezeichnete Kapital nicht mindern, sondern müssen, soweit sie nicht mit Rücklagen verrechnet werden, gesondert ausgewiesen werden.
- Vgl. auch  Verlustvortrag,  Jahresfehlbetrag,  Fehlbetrag.
- b) Fremdkapital (unabhängig von der Unternehmungsform) als:  Verbindlichkeiten,  Rückstellungen.
- c) Rechnungsabgrenzungsposten ( Rechnungsabgrenzung) und Aufwandsrückstellungen ( Rückstellungen). Literatursuche zu "Kapital" auf www.gabler.de

Lexikon der Economics. 2013.

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