- Kapital
- I. Volkswirtschaftstheorie:1. ⇡ Produktionsfaktor neben ⇡ Arbeit und ⇡ Boden. Unter K. wird in diesem Zusammenhang der Bestand an Produktionsausrüstung verstanden, der zur Güter- und Dienstleistungsproduktion eingesetzt werden kann (Kapitalstock).– (2.) Geld für Investitionszwecke: Es spielt dabei keine Rolle, aus welchen Quellen – Sparen, Unternehmergewinn, Krediten – das K. zur Verfügung gestellt wird. Kurzfristig ist für die Bildung von Produktionsausrüstung (Realkapital) nur die Finanzierung, nicht aber ein vorausgehendes Sparen notwendig (⇡ Nettoinvestitionen). Im Gleichgewicht einer geschlossenen Volkswirtschaft müssen allerdings geplante Realkapitalbildung (Investition) und Sparen übereinstimmen.- K. als Kategorie der Außenwirtschaftslehre: ⇡ Internationale Kapitalbewegungen, ⇡ Zahlungsbilanz.- Vgl. auch ⇡ Humankapital.II. Betriebswirtschaftslehre:1. Die auf der Passivseite der ⇡ Bilanz einzelner Unternehmungen ausgewiesenen Ansprüche an das Vermögen (einschließlich Abgrenzungsposten).- Es wird unterschieden: a) Nach Dauer und Gewinnanspruch: (1) ⇡ Eigenkapital: Grundsätzlich unbefristet, mit Gewinnbeteiligung nur im Fall eines vom Unternehmen erzielten ⇡ Reingewinns. (2) ⇡ Fremdkapital: Lang-, mittel- oder kurzfristiger Kredit i.d.R. mit festem Anspruch auf Verzinsung, auch im Fall eines ausgewiesenen Verlustes, ggf. mit darüber hinausreichendem Gewinnanspruch.- b) Nach der betriebswirtschaftlichen Funktion des K. im Unternehmen: (1) ⇡ Betriebsnotwendiges Kapital, (2) Ergänzungskapital, also für den eigentlichen Betriebszweck nicht notwendiges K.- 2. Ausweis des K. in der Bilanz (Passiv-Seite): a) Eigenkapital, abhängig von der Unternehmungsform: (1) Bei Einzelunternehmungen und Personengesellschaften in den ⇡ Kapitalkonten (diese verändern sich je nach Zugang oder Abgang bei Entnahmen, Einlagen, Gewinnen und Verlusten). Bei Unterbilanz erscheint ein negatives K.-Konto (Unterbilanzkonto) auf der Aktivseite. (2) Bei Kapitalgesellschaften auf den Konten: ⇡ Gezeichnetes Kapital, (Grund-K. bzw. Stamm-K.) sowie zusätzlich auf den Konten: ⇡ Rücklagen, ⇡ Gewinnvortrag und ⇡ Jahresüberschuss. K.-Verluste dürfen das gezeichnete Kapital nicht mindern, sondern müssen, soweit sie nicht mit Rücklagen verrechnet werden, gesondert ausgewiesen werden.- Vgl. auch ⇡ Verlustvortrag, ⇡ Jahresfehlbetrag, ⇡ Fehlbetrag.- b) Fremdkapital (unabhängig von der Unternehmungsform) als: ⇡ Verbindlichkeiten, ⇡ Rückstellungen.- c) Rechnungsabgrenzungsposten (⇡ Rechnungsabgrenzung) und Aufwandsrückstellungen (⇡ Rückstellungen). Literatursuche zu "Kapital" auf www.gabler.de
Lexikon der Economics. 2013.